Seit Januar 2023 gilt die Mehrwegpflicht, doch nicht überall werden die Vorgaben umgesetzt. Supermärkte müssen jetzt damit rechnen, dass man ihnen genauer auf die Finger guckt.
Seit dem Januar 2023 haben Kunden beim Kauf von To-go-Speisen und -Getränken ein Anrecht auf wiederverwendbare Verpackungen. Demnach müssen Geschäfte, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, ihre Kunststoffverpackungen durch Mehrwegverpackungen ersetzen. Dabei darf das selbe Produkt aufgrund einer anderen Verpackung nicht teurer werden.
Doch die Vorschriften werden noch nicht überall umgesetzt, kritisiert Greenpeace nach Testkäufen. Deshalb will die Umweltorganisation mit einem Meldeportal Druck ausüben.
10.000 Euro Bussgeld
In dem Portal können Verbraucher
Daten der Geschäfte und Personen, die sie melden, sowie die Art des Verstoßes hinterlegen. Anhand der Postleitzahl können Verstöße an die jeweilige Landesbehörde gemeldet werden. Dort sollen die Verstöße geprüft werden, um gegebenenfalls Abmahnungen auszusprechen. Bei wiederholten Abmahnungen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Doch schon jetzt hat der kritische Blick auf den Handel Folgen. Die Deutsche Umwelthilfe hat laut
"Lebensmittel Zeitung" Klage unter anderem gegen Edeka, Rewe und einzelne Händler eingereicht. Grund: Man habe zahlreiche Verstöße festgestellt.
Tipps zur Umsetzung
Doch was können Supermärkte jetzt tun, um auf der sicheren Seite zu sein? Wir haben
sechs Tipps, in welchen Abteilungen besonders auf die Mehrwegpflicht geachtet werden muss:
- Wenn Gerichte zum Mitnehmen, wie an der heißen Theke angeboten werden, gilt die Mehrwegpflicht.
- Dies gilt auch für die Supermarktgastronomie, die nicht mit der Theke verknüpft ist.
- An der Salatbar muss immer Mehrweg vorrätig sein.
- An der Smoothie-/Saftbar gilt ausnahmslos eine Mehrwegalternativpflicht, da es dort bereits eine Vielzahl von Mehrwegalternativen gibt.
- Der Kaffeeausschank to-go in der Bäckerei muss somit auch mit Mehrwegbehältern flankiert werden, selbst, wenn es bisher reine Pappbecher gab.
- Und auch bei evtl. aufgestellten Kaffeeautomaten im Markt müssen jetzt Mehrwegbecher vorhanden sein.
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