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Nachhaltigkeit

Mehrweggesetz: Wo Supermärkte jetzt handeln müssen

IMAGO/Gottfried Czepluch

Neues Jahr, neue Pflichten: Seit 1. Januar müssen Gastronomen bei to-go-Artikeln Mehrweggefäße als Alternative zu Kunststoffverpackungen vorhalten. Die Regelung betrifft auch Supermärkte. Doch wo genau?

Die sogenannte "Mehrwegangebotspflicht" gilt seit dem 01.01.2023 für alle Produkte, die dem Kunden zum Verzehr vor Ort oder zur Mitnahme ausgegeben werden. Ziel des zugrundeliegenden §33 Verpackungsgesetz ist es, die Verbreitung der Einwegkunststoffverpackungen zu reduzieren und diese durch Mehrwegalternativen zu ersetzen.

Betroffen davon sind etwa die die klassischen Getränke für unterwegs als auch Speisen jedweder Art. Ganz besonders tangiert die Pflicht Ketten wie McDonald's, die Cola & Co zwar weiter in ihrem (kunststoffhaltigen) Pappbecher ausschenken dürfen, daneben aber nun eben auch einen Mehrwertbecher anbieten müssen. Tatsächlich hat McDonald's bereits einen bepfandeten Becher eingeführt.

Wo Supermärkte jetzt aktiv werden müssen

Auch Supermärkte müssen in verschiedenen Bereichen handeln. Noch herrscht in der Branche Unklarheit über manche Details, deshalb haben wir beim Handelsverband Deutschland (HDE) nachgefragt.
Zunächst Grundsätzliches:

  • Es müssen nur Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder solche Verpackungen, die anteilig Einwegkunststoff enthalten, von Mehrwegbehältern flankiert werden. Bei Papiertüten und Alufolien (etwa für die Leberkässemmel aus der Heißen Theke) sind sie als Alternative also nicht nötig.
  • Im Umkehrschluss heißt das, dass Einwegkunststoffverpackungen zusammen mit Mehrwegverpackungen weiterhin erlaubt sind. Auch wenn es das Ziel des Gesetzes ist, sie zu reduzieren beziehungsweise zu ersetzen.
  • Supermärkte müssen Kunden auf die Mehrwegalternativen hinweisen.  


Teils haarig wird es bei der Umsetzung vor Ort. Deshalb sind wir mit dem HDE die Abteilungen durchgegangen:

  • (Heiße) Theke: Hier gilt die Mehrwegpflicht, etwa wenn bisher Suppen oder Tagesgerichte zum Mitnehmen in kunststoffhaltigen Verpackungen ausgegeben werden.
  • Restaurant: Selbiges gilt für die Supermarktgastronomie, die nicht mit der Theke verknüpft ist.
  • Salatbar: Hier finden sich noch besonders viele Kunststoffbehälter. Deswegen muss hier Mehrweg vorrätig sein.
  • Smoothie-/Saftbar: Hier gilt sogar ausnahmslos eine Mehrwegalternativpflicht für alle bisher angebotenen Materialarten von Einweggetränkebechern. Begründung: Es gibt bereits eine Vielzahl von Mehrwegalternativen am Markt, und diese können von den Letztvertreibern (also Kaufleuten) genutzt werden.
  • Folglich muss auch in der Bäckerei der Kaffeeausschank to-go mit Mehrwegbehältern flankiert werden, selbst, wenn es bisher reine Pappbecher gab.
  • Und auch bei evtl. aufgestellten Kaffeeautomaten im Markt müssen jetzt Mehrwegbecher vorhanden sein.
  • SB-Backstation: Eine Frage, die auch der HDE bisher nicht beantworten kann. Die Tüten dort haben oft ein Plastiksichtfenster.

Abhilfe für solche Unklarheiten soll die Veröffentlichung eines Leitlinienkatalogs des Bundesumweltamtes Ende Februar schaffen.

Edeka: Mehrweg an Bedientheken


Achtung: Wer die Mehrwegregeln missachtet, muss mit 10.000 Euro Strafe rechnen.

Die Zentralen haben indes schon reagiert: Edeka hat Pfandbecher und -Bowls unter dem Namen regood eingeführt. 500 mal spülbar.
regood/Edeka
Die regood-Abwicklung ist denkbar unkompliziert: Gegen einen Pfandwert, abhängig davon ob Bowl oder Becher, erwerben Kunden die Behältnisse für ihre To-Go-Speisen und -Getränke direkt in den teilnehmenden Märkten. Nach Gebrauch können die Behältnisse gegen Erstattung des Pfandwertes wieder dort abgegeben werden. Und auch Rewe hat ein ähnliches Programm.

Pilotprojekt: Mehrwegsystem an der REWE Salatbar

In einem Pilotprojekt hatte Rewe beispielsweise bereits 2020 Mehrwegschüsseln vom Startup Vytal für seine Salatbars getestet und hat sich im August am Startup Sykell beteiligt, dass auf Mehrweglösungen für den Unterwegsverzehr im Zusammenspiel mit vorhandenen Pfandautomaten setzt. 

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