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Gastbeitrag

Ladendiebstahl: Diese Signale sollten Sie kennen

IMAGO / Panthermedia

Den „typischen“ Ladendieb gibt es nicht. Doch es gibt Signale, die wachsam machten sollten. Gastautor Hans Günter Lemke gibt Tipps.

Wir leben aktuell in einer Welt, in dem immer mehr Gewalttaten, Diebstähle, und Betrügereien ausgeführt werden. Verluste aus diesen Straftaten wirken sich immer sehr schnell negativ auf das Betriebsergebnis aus und können in Extremfällen sogar zu einer Geschäftsaufgabe führen. Ladendiebstahl ist also ein existenzielles Problem im Handel.
Es gilt also für jeden Einzelhändler sich mit der Thematik Diebstahlvorbeugung, was auch einer besseren Inventur hilft, mehr zu beschäftigen.
Doch leider gibt es nicht den „typischen“ Ladendieb, der sofort und schnell „auf einen Blick“ beim Betreten eines Geschäfts  zu erkennen ist.
Über den Autor
lemke
Hans Günter Lemke
 hat in rund 20 Jahren alle Stationen im Einzelhandel selbst erlebt. Als Filialleiter in Verbrauchermärkten, als Geschäftsführer im SB-Warenhausbereich, sowie als Ausbilder für den Führungsnachwuchs im Handel. Er bietet neben Schulungen und Webinaren, auch spezielle Fachbücher rund um den Handel an. Infos unter: www.lemke-training.de 
Bestimmte Verhaltensmuster, ich nenne es „Signale“, sind zwar keine Garantie dafür, dass es sich immer um einen Kunden handelt, der unehrlich ist oder sein will, aber sie sollten aufmerksam machen.

Wie erkenne ich einen möglichen Ladendieb?


Bleiben Sie auf jeden Fall aufmerksam, wenn:
  • Der Kunde scheinbar ziellos herumläuft und auffällig häufig verschiedene Abteilungen aufsucht.
  • Der Kunde die Abläufe im Geschäft verfolgt und den Mitarbeitern Fragen stellt, um sie in Sicherheit zu „wiegen“.
  • Der Kunde bewusst den Kontakt mit Verkaufsmitarbeitern vermeidet, auch wenn der Kunde vom Mitarbeiter angesprochen wird.
  • Der Kunde länger vor einem Verkaufsregal steht, so dass nicht zu sehen ist, was er macht.
  • Eine Kundengruppe sich gegenseitig abschirmt, häufig zu beobachten bei Jugendlichen, aber nicht nur.
  • Zwei Personen sich sofort bei Betreten des Geschäfts trennen und auffällig in verschiedene Richtungen gehen.  
  • Der Kunde seine Sonnenbrille auf behält. Gerade in Fachgeschäften (Mode, Büro, Buch, Elektronik) ist es nicht der Normalfall, dass Kunden ihre Sonnenbrille im Geschäft beim Betrachten der Waren, aufbehalten. Ladendiebe jedoch bevorzugen es, Sonnenbrillen oder auch Mützen anzubehalten, damit sie nicht leicht zu erkennen sind. Dies ist besonders bei Ladendieben aufgefallen, die beim Betreten von Geschäften erkannt haben (was meist nicht schwer ist), dass dort eine Videoüberwachungsanlage installiert ist.

Ein besonders Thema: Kunden mit Tasche.
Kaum zu glauben- aber wahr. Sogar die Mode hat mit Ladendiebstahl zu tun: Seitdem die Handtaschen der Frauen mittlerweile ein „Reisetaschenformat“  erreicht haben wurden vermehrt Diebstähle in großen Taschen gemeldet.
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Natürlich ist es kein eindeutiges Indiz für eine unehrliche Kundin, denken wir nur an ein Mode- oder Kaufhaus, wo immer Kunden mit eigenen Taschen oder von einem anderen Geschäft durchgehen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass es besonders bei weiblichen Ladendieben ein beliebter Trick ist, die Handtasche nicht zu verschließen. Hier kann (sollte) reagiert werden.

Was tun?
Gehen Sie offen und freundlich auf den Kunden zu und weisen sie freundlich darauf hin, dass die Handtasche nicht verschlossen ist: „Ihre Tasche ist offen“.  Meist reicht allein diese Bemerkung, dass die unehrliche Kundin von ihrem Vorhaben ablässt. Eine ehrliche Kundin wird sich eher über ihre Aufmerksamkeit freuen.

Beliebte Manöver: Die Top-Tricks der Ladendiebe im LEH

Allerdings sei vermerkt, dass wir keine rechtliche Handhabe haben, in die Tasche eines Kunden zu schauen. Wir dürfen an der Kasse freundlich fragen, ob der Kunde seine Tasche vorzeigt, verneint er dies, haben wir leider keine Chance.  

Auch diese Fall wird immer häufiger beobachtet: Der Kunde haut mit unbezahlter Ware ab.
Sie sehen, dass ein Kunde gestohlen hat und „nimmt die Beine in die Hand“? Was tun Sie? Was dürfen Sie überhaupt tun? Die Rechtslage ist eindeutig und lautet laut der StPO (Strafprozessordnung) § 127 „Vorläufige Festnahme“: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Dennoch: Wenn Sie einen Ladendiebstahl beobachtet haben und der Dieb läuft, ohne zu bezahlen aus dem Geschäft, ist es aus Sicherheitsgründen ratsam, dass Sie nicht hinter her laufen. Wenn Sie dies doch unbedingt tun wollen, dann bleiben Sie in Sichtweite, also niemals den Dieb „anfassen“. Das kann ihn provozieren und es kann zu Gewalttätigkeiten führen.
Auch wissen Sie nicht, ob der Dieb beispielsweise noch „Kumpane“ hat, die ihm „beistehen“ könnten. Besser: Auffälliges notieren oder merken (Aussehen, Kleidung, Fahrzeug usw.). Dann sofort die Polizei informieren. Es gilt immer: Eigensicherung vor Warensicherung.

LZdirekt.de veröffentlicht in loser Folge Gastbeiträge von Branchenexperten zu Themen rund um den POS und den Lebensmittelhandel.



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